Wie sieht es mit Scheibenwischer aus?
Habe im Frühjahr neue bekommen und die zerfallen schon, finde ich irgendwie nicht witzig, vor allem sind es die teuren.
Selbes Grundprinzip - gem. § 476 Abs. 2 BGB gelten für neu eingebaute Teile 24 Monate Gewährleistung für die wiederum innerhalb der ersten 6 Monate gem. § 477 BGB eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers gilt.
Ob ein Sachmangel vorliegt richtet sich nach § 434 BGB. Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen nach § 437 BGB. Somit kannst du grundsätzlich zuerst Nacherfüllung gem § 439 BGB in Form der Beseitigung des Mangels (hier wohl unmöglich) oder die Neulieferung einer mangelfreien Sache verlangen - aber, dies gilt nur im ersten halben Jahr (siehe § 477 BGB). Danach musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe an dich vorlag, was dir in aller Regel nicht gelingen wird.
Die weiteren Rechtsfolgen lasse ich jetzt mal.. War das juristisch eindeutig genug
?