ABE / Freigabe zum TÜV

  • Habe gerade den Zettel zur Hand.
    Es nennt sich "Änderungsabnahme nach Paragraph 19 (3) StVZO".
    245/35/20 mussten genehmigt werden obwohl in der ABE vom Felgenhersteller für den Cascada vorgeschrieben.


    Gruß Uwe

  • Sorry, ich muß mich korrigieren.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    RH DG Evolution.
    Keine ABE sondern ein Teilegutachten vom TÜV Nord.
    Freigegebene Reifengrößen für Cascada:
    225/35/20 - 235/35/20 - 245/35/20


    Trotzdem vor Ort nochmals Abnahme, da keine übereinstimmende Größe in der COC.


    Keine Ahnung ob das so sein muss oder eventuell habe ich dem TüV-Fuzzi nur das Abendessen bezahlt.


    Gruß Uwe

  • Das ist richtig so. Teilegutachten §19(3) müssen immer abgenommen werden. Leider für jede Reifengröße extra, egal ob für die Reifengrößen des Teilegutachten die gleichen Auflagen bestehen. Habe ich letzten Freitag extra nachgefragt, da ich mit meiner Zubehörfelge vier Reifengrößen fahren könnte und bei allen vier die gleichen Auflagen bestehen hat der Prüfer nur die montierte Reifengröße begutachtet und eingetragen. Hat in meinem Fall was mit der seitlichen Radabdeckung durch den Kotflügel zu tun....irgendwas mit 60%....bekomme das nicht mehr hin.
    Hab jetzt 235/45 19 eingetragen, also Serie. Möchte ich jetzt 245er fahren (wie es im Teilegutachten steht), müsste ich die aufziehen lassen, zum Prüfer und hoffen das es passt. Im schlimmsten Fall wird's nicht abgenommen und ich hätte den Reifensatz umsonst gekauft. Ziemlich riskant...für den Geldbeutel


    [EDIT]
    Noch was...ganz pingelige Prüfer tragen dann noch die Reifenmarke und Modell in den Prüfbericht ein. Dann ist man darauf festgenagelt und kann nicht einfach einen anderen Reifen gleicher Größe fahren...es muss genau der gleiche sein. Ändert man dennoch den Reifen (nicht die Größe) geht das Spielchen von vorne los.
    [/EDIT]