Der muss vorher noch ein CT bekommen.
Muss das Fahrzeug mit einem gültigen TÜV-Gutachten
(contrôle technique) übergeben werden?
Für alle Gebrauchtwagen, die älter als 4 Jahre sind, muss der Ver-
käufer ein TÜV-Gutachten vorlegen, das nicht älter als 6 Monate ist.
Alle in Frankreich zugelassenen Fahrzeuge müssen zur Hauptun-
tersuchung. Die erste wird 4 Jahre nach Erstzulassung fällig, dann
jedes 2. Jahr. Der Preis beträgt ca. 67 Euro.
Wird die französische Hauptuntersuchung (technische
Untersuchung) in Deutschland anerkannt?
Deutschland erkennt die in Frankreich durchgeführte technische
Untersuchung an. Eine erneute technische Untersuchung ist vor
Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland nur dann erforderlich,
wenn diese bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig wäre.
Mitunter ist eine Übersetzung des TÜV-Gutachtens ins Deutsche
erforderlich. Siehe hierzu: § 7 Abs. 1 FZV (§ 29 StVZO). - Erkundigen
Sie sich vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, um sich zusätzliche Kosten
zu sparen.