Neuwagengarantie und was danach?

  • Hi,
    ich koche das Thema FlexCare noch einmal hoch...


    Beim Neuwagenkauf im April 2019 haben wir das FlexCare-Komfort-Paket mit 60 Monaten Laufzeit bei 10.000 km jährlicher Fahrleistung zum Preis von 570 € dazu geordert. Opel bewirbt diese Pakete auf der aktuellen I-netseite mit "Garantieverlängerung im Umfang der Herstellergarantie".
    Also sollten wir dann auch die volle Werksgarantie für insgesamt 5 Jahre ab Erstzulassung ohne irgendwelche Leistungsausschlüsse wie z.B. Dachproblematik usw. besitzen. Es sei denn: Im Kleingedruckten-Dschungel sind da irgendwo welche Fallstricke, die ich als Laie aber nicht erkennen kann. Was sagen die Fachleute denn dazu?


    LG Mike

  • Hi,
    ich koche das Thema FlexCare noch einmal hoch...


    Beim Neuwagenkauf im April 2019 haben wir das FlexCare-Komfort-Paket mit 60 Monaten Laufzeit bei 10.000 km jährlicher Fahrleistung zum Preis von 570 € dazu geordert. Opel bewirbt diese Pakete auf der aktuellen I-netseite mit "Garantieverlängerung im Umfang der Herstellergarantie".
    Also sollten wir dann auch die volle Werksgarantie für insgesamt 5 Jahre ab Erstzulassung ohne irgendwelche Leistungsausschlüsse wie z.B. Dachproblematik usw. besitzen. Es sei denn: Im Kleingedruckten-Dschungel sind da irgendwo welche Fallstricke, die ich als Laie aber nicht erkennen kann. Was sagen die Fachleute denn dazu?


    LG Mike

    Wie üblich kommt es darauf an: In den FlexCare-AGB steht "Die Garantieverlängerunghat den Umfang der Herstellergarantie, wie sie im Garantie- und Serviceheft beschrieben wird, das dem Kundenzusammen mit dem Fahrzeug übergeben wird." Zunächst mal kommt es also darauf an, welcher Umfang im Garantie- und Serviceheft beschrieben wurde. Einschränkend kommt dazu, dass in den FlexCare-AGB weitere Ausschlüsse in den Punkten 10-14 beschrieben sind.


    Das Dach ist hier de facto nicht ausgeschlossen. Wie es dazu im Garantie- und Serviceheft heißt, kann ich nicht sagen. Im Großen und Ganzen ist aber anzunehmen, dass Flexcare vom Umfang her der Werksgarantie entspricht. Sich die Bedingungen mal zu geben kann sicherlich nicht schaden :)

    Viele Grüße, Marcus :)


    Cascada Innovation 2.0 CDTI Aut. - Mineralweiß Metallic (Sonderfarbe), Leder Brandy, Sport Paket mit 19 Zoll, Komfort Paket, Premium Verdeck Malbec rot, Quickheat, Diebstahlwarnanlage, Navi 650 Westeuropa 8)

    Opel Signum 2.0 T EditionPlus - Saphirschwarz Metallic, OPC-Line II Paket, Sport Paket mit 18 Zoll Y-Speichen in Schneeweiß, Sportsitze Stoff/Leder, Bi-Xenon AFL, Quickheat, PDC vorne/hinten, DVD 90 Navi

  • Joa, es soll ja Menschen geben, die auch ohne Jura-Studium glücklich werden - ich kenne keine :m0039: Spaß ;)


    Ja, wenn´s dort auch nicht ausgeschlossen ist, dann dürfte das Dach inkludiert sein. Da das Kriterium Abnutzung oder Verschleiß eher subjektiver Natur sein kann, wäre vom Gericht einzuordnen, ob ein Anspruch besteht. Ne halbe Garantie gibt es jedoch nicht, entweder ganz oder gar nicht oder konkret begrenzt. Alles andere würde ein Gericht Opel um die Ohren hauen. Ggf würde eine AGB Prüfung zu dem Schluss einer überraschenden Klausel kommen, die dann auch zum Nachteil Opel´s ausgelegt würde. Insgesamt muss ich aber sagen, dass deren AGB recht klar gestaltet sind. :thumbup:

    Viele Grüße, Marcus :)


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