Spinnende Elektronic die Dritte!
Hallo,
ja das mit dem km-Stand ist jetzt ärgerlich - für mich persönlich beim Verauf kein so großes Problem - WENN du das NICHT verschweigst und mit offenen Karten spielst!!!
ACHTUNG: Ich bin weder Rechtsanwalt oder in der Juristerei unterwegs - ich sage hier nur meine persönliche Meinung und diese stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung oder gar eine Aufforderung zu irgendwelchen Rechtsverstößen dar; eine Haftung meinerseits schließe ich ausdrücklich aus!!!
Es liegen bestimmt Wartungsunterlagen (Servicerechnungen, TÜV-Berichte usw.) vor, außerdem ein korrekt ausgefülltes Serviceheft. Bestimmt kann dir die erste Werkstatt bestätigen, dass der abgelesene km-Stand vor Austausch 142 Tsd km und danach 72 Tsd km betrug. Eine Rechnung sollte auch existieren, ebenso vom erneuten Austausch mit "falschem" km-Stand...
In einer Anlage zum Kaufvertrag kann der Sachverhalt vom Verkäufer geschildert und unterschrieben werden. Diese Unterlagen gehören alle zum Kaufvertrag; außerdem würde ich den Käufer darauf hinweisen, dass er die Werkstatt bei den Wartungen wegen dem Serviceumfang auf die tatsächliche Laufleistung hinweisen muss. Eine Unterschrift vom Käufer wäre hier optimal.
Außerdem kannst du ja einmal einen Rechtsanwalt oder bei deinem Automobilclub nachfragen. Bei meinem Club ist eine erste Rechtsberatung kostenlos...
Noch ein Tipp: Bestimmt hast du bei der KFZ-Versicherung eine jährliche Laufleitung vereinbart - manche Versicherungen reagieren hier sensibel, wenn du so etwas nicht unverzüglich anzeigst...
Nette Grüße
Mike