Garantiearbeit & Ersatzfahrzeug

  • Frage in die Runde!


    Morgen fahre ich mit meinem Cascada (EZ März 2014) in die Werkstatt um prüfen zu lassen, weshalb des Öfteren das Navigationssystem hängt. Die Werkstatt möchte mir für ein Ersatzfahrzeug (Hin- und Zurück zu meiner Privatadresse sind das 10 km) Leihgebühr in Rechnung stellen! Allerdings habe ich keine Lust, sollte die Software neu aufgespielt werden müssen, 5 Stunden beim Händler zu warten.


    Ich habe das im Vorfeld verweigert mit der Argumentation...


    1. Fahrzeug ist innerhalb der 2 jährigen Werksgarantie
    2. wenn kein Problem besteht, dann auch kein Werkstattbesuch notwenig
    3. sollte ich bezahlen müssen rechne ich meinen entfallenen Stundenlohn dagegen


    Wie seht Ihr das bzw. wie war das bei Euch bei früheren Werkstattaufenthalten?

  • war bei mir neulich auch so.


    es hieß, bei einem tag werkstadtaufenthalt gäbe es keinen wagen. dafür wurde ich von einem mitarbeiter ins büro gefahren und wieder abgeholt. war auch okay für mich.

  • Opel zahlt den Leihwagen nur, wenn es ein Mangel am Fahrzeug ist bei dem das Auto nicht
    mehr Fahrtauglich ist. Damit fallen Software Updates z.b. raus...


    Bei einem guten FOH, wie ich Ihn habe, bekommt man den Leihwagen auch da kostenlos, bis auf die
    Spritkosten.


    LG Enrico

  • Dazu gibt es unzählige Urteile und Entscheidungen:



    • Leih- oder Mietwagen Einen Anspruch auf einen Leihwagen hat in der Regel nur der Besitzer eines Autos mit Neuwagengarantie, wenn dies in den Garantiebedingungen steht. Er hat keinen Anspruch auf ein gleichwertiges Auto, sondern nur darauf, mobil zu bleiben. Bei Ersatzteilproblemen gibt's den kostenlosen Leihwagen nur, wenn ein fest zugesagter Liefertermin um 24 Stunden überschritten wird.
    (http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-677047.html)


    Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Mitwagenkosten gegen den Verkäufer. Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur und auch der Bundesgerichtshof gehen davon aus, dass der Käufer einer mangelhaften Sache den Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls (nach §§ 437 Nr. 3, 280 Absatz 1 BGB) verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder nicht [vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08, NJW 2009, 2674. Bei diesem Urteil ging es zwar nicht um einen Autokauf, die dort vom BGH vorgenommene rechtliche Wertung gilt jedoch auch für diesen. Weitere Urteile aus dem Kfz-Bereich sind z.B. OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008, NJW-RR 2008, 1635; LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2007, DAR 2008, 90].
    (http://www.frag-einen-anwalt.d…hrleistung---f180882.html)


    Beim eigenen FOH, sollte ein Leihwagen zum guten Ton gehören ;)

  • Ja, das ist ein beliebtes Theam in allen Foren.


    Die Brumme ist mein dritter Neuwagen und daher habe ich auch einige Erfahrungen machen können/müssen.


    Ich persönlich habe noch keinen Neuwagen gehabt, der im Laufe der Garantiezeit nicht irgendwelche Macken gehabt hat. Die Brumme macht hier keine Ausnahme (defekter Gurtzubringer und kleine Roststelle).


    Nun zu den Unterschiedlichen Dingen - ich fasse es (hoffentlich) kurz:


    Neuwagengarantie: Auslieferung des Fahrzeuges frei von Mängeln. Falls dennoch ein Mangel da, dann Recht auf Nachbesserung. Das Recht auf Nachbesserung umfasst innerhalb der Neuwagengarantie selber noch kein Recht auf einen Ersatzwagen !
    Gesetzliche Gewährleistung beim Neuwagen: Tritt ein Mangel nach 6 Monaten zu Tage, dann ist man als Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe existiert hat. Beim Hängen des Navis wird die Beweisführung sehr schwierig sein, wenn nicht gar unmöglich. Wenn einem das gelingt, dann hat man Anspruch auf Schadensersatz. Diese Sache ist allerdings ohne Rechtsanwalt in der heutigen Zeit schwierig durchzusetzen. Da muss es schon ganz dicke gekommen sein.
    Der einzige Anspruch auf einen "Ersatzwagen" oder "Mietwagen" hat man bei in Anspruchnahme der Mobilitätsgarantie. Nämlich beim einem Unfall (Gott bewahre) oder einer Panne. Hier ist es jedoch so, dass die Leistungen "vorher" mit dem Opel Mobilitätsservice abgeklärt bzw. genehmigt werden müssen. Die Höchstdauer des Mietwagens ist auf max. 4 Tage beschränkt.


    Man muss ganz objektiv an die Sache herangehen. Es ist bei einigen Autohäusern der Fall, im Rahmen des guten Service den Kunden mal schnell ein Auto kostenlos zur Verfügung zu stellen oder einen Hol- und Bringserrvice (meist bei Inspektionen) anzubieten. Das sind aber alles freiwillige Leistungen.
    Je nachdem wie es dem Autohaus finanziell geht, so sind auch die freiwilligen Leistungen.


    Ich hoffe natürlich, dass das Naviproblem behoben wird. Dass ist die Hauptsache.


    PS: Bei einer anderen Marke und einen anderen Autohaus habe ich in solchen Fällen immer Freifahrtscheine für den Stadtbuss bekommen - fand ich cool.

  • Also sowohl bei zwei verschiedenen Peugeot-Händlern ( 8 Neuwagen ) als auch meinem jetzigen Opel-Partner ( bei dem ich den Casi nicht gekauft habe, war ohnehin ein Vorführwagen ) gab es bei ein- oder mehrtägigen Werkstatt-Aufenthalten IMMER problemlos einen Gratis-Ersatzwagen mit Spritausgleich. Und das sind alles keine Riesenläden. Vielleicht macht gerade das den Unterschied. Den Begriff Service möchte ich jetzt nicht überstrapazieren. Manchmal waren das auch mal ein 106 oder ein SEHR betagter Meriva der Seniorchefin, dafür aber ohne Stress für den Arbeitsweg von 150 km. Wieder tanken, fertig.
    Hab mich sogar schon gewundert über die vertane Chance von Verkäufern, dem guten Kunden, der alle 2 Jahre nen Neuen kauft nur nen 75PS- 207 mitzugeben, wenn der 307CC zur Inspektion ist, anstatt ihn mit dem fetten Vorführ-RZC anzufixen - den hatte der Verkäufer lieber privat mit nach Hause..........
    Man kann das ganze statt Bittstellerei auch als Webung handhaben.
    Leider verstehen viele Verkäufer nicht, wie Kunden ticken.


    Eins noch: Was bringt dem Händler eine Gebühr, die eh keine Kosten deckt, aber den Kunden verärgert ???

  • Ich kann hier nur aus Erfahrung mit meinem ausliefernden FOH meines Cascada berichten :


    Als mein Cascada wegen Garantiearbeiten 7 Tage in der Werkstatt war, bekam ich von meinem FOH in Wilhelmshaven ganz selbstverständlich kostenlos ein Ersatzfahrzeug - einen fast neuen CORSA mit 1600 km auf dem Tacho. Den mußte ich lediglich wieder vollgetankt zurückgeben.


    Es scheint aber im Ermessen des OPEL-Händlers zu liegen, ob und wem er einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung stellt. Bei mir am Heimatort Aurich wird beim FOH kein Ersatzwagen gestellt - nur wenn OPEL auf Anfrage dazu eine Freigabe und Kostenerstattung genehmigt.


    Merke : Nicht alle FOH sind gleich und bieten den gleichen KUNDENSERVICE und tragen die Kosten dazu. Für mich eindeutig : Ich kaufe den nächsten OPEL wieder beim FOH in Wilhelmshaven - da stimmt der Service. Und der FOH am Heimatort Aurich kann mir keinen neuwagen verkaufen, denn SERVICE ist das ZAUBERWORT, das Kunden bindet.


    Gruß Uwe

    2013 - 2016 : Cascada 1.4 Edition mit Sportpaket, Komfortpaket, 19 Zoll usw. <3
    2016 - 2018 : Cascada 1.6 Innovation 20 Zoll und diversen Extras <3
    2018 - 11/2020 : Tiguan 2.0 TSI Highline R-Line DSG 4-Motion

    2020 - 01/2022 : Opel Zafira B 1.8 111 Jahre Edition
    06/2020 - ???? : BMW 4er Cabrio (F33) Luxury Line

    01/2022 - ???? : Tiguan R-Line DSG JOIN