Neue Rückleuchten bzw. Facelift ?

  • Also bei den Kennzeichenbeleuchtungen ist es schwierig..finde meine nicht im Netz momentan... im Zweifelsfall einfach immer den Verkäufer anschreiben...manchmal bekommt man da sogar eine Antwort..


    Zu den Seitenblinkern einfach mal den "Checker" hier im Forum kontaktieren..


    Naja und die normalen schwarzen LED Blinker findet man ja in der Bucht zu Hauf...

    Opel Cascada Innovation, 2.0 CDTI 165PS

  • Wo gibt es die zu kaufen? Dafür gibt es aber keine Genehmigung oder? Sieht man die irgendwo in Action?

  • Laut Hersteller haben die Blinker ein E-Zeichen, was aber nach der Modifikation kaum noch sichtbar ist... und wie schon gesagt eine Veränderung nach Erteilung der BE ist ja gleichzeitig ein Erlöschen selbiger....


    JSG Motorsport... (auch bei Facebook)


    Handy vom Chef: 0173/9055988

    Opel Cascada Innovation, 2.0 CDTI 165PS

    2 Mal editiert, zuletzt von chaostrucker ()

  • ......Somit bin ich, auch wenn widererwarten die Bescheinigung falsch wäre etc., abgesichert da ich als Laie ja nicht alles feststellen kann/muss.


    Und beim Rückfahrscheinwerfer war es mir "egal", da diese ja sehr selten in Betrieb ist und so zumindest der kausale Zusammenhang eher unwahrscheinlich ist...

    Moin Moin,
    ich will ja wirklich nicht klugscheissen und als gebürtiger Kölner habe ich frei nach den kölschen Motto: et hät noch emmer joot jejange, meine Bikes umgebaut. Mein Bruder hat mir als Graveur zu extrem professionellen E Prüfzeichen verholfen.
    Es wurde ja auch schon darauf hingewiesen, dass die Foren voll zu diesem Thema sind.


    Fakt ist, dass durch die Verwendung von sicherheitsrelevanten Teilen ohne e Nummer die Betriebserlaubnis erlischt. Ohne wenn und aber. Somit besteht kein Versicherungsschutz. Ob die Versicherung dann in jedem Schadenfall zahlt, ist fraglich. Ich würde mich da nicht auf Logik oder natürliches Rechtsempfinden verlassen. Wenn ein Schaden extrem hoch ist, suchen die gerne einen Ausstieg bzw. nutzen die Option zum Regress. So kann zum Beispiel ein Auffahrunfall extrem teuer werden. Der Blinker ohne E Zeichen. Auch wenn es nichts zu blinken gab... Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen die Versicherung und diese kann den Kunden in Regress nehmen. Einfach weil er mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis unterwegs war.
    Es ist juristisch leider völlig unerheblich ob man als Laie etwas erkennen konnte oder nicht. Nach einem Unfall müssen man zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen und ggf. strafrechtlichen Folgen differenzieren. Im Hinblick auf eine Strafbemessung spielt es eine Rolle ob man es erkennen konnte oder nicht.


    Wie gesagt, mich hat es bei meinem Motorrad nie davon abgehalten Zubehör ohne Prüfnummer zu verwenden, auch wenn ich es besser wissen sollte.

  • Der Regress ist aber auf (ich glaube) 5000 Euro begrenzt...


    Und das mit dem Laien ist so nicht richtig.
    Sollte zum Beispiel das E Zeichen gefälscht sein oder in der Urkunde das Teil für etwas anderes als den Verwendungszweck freigegeben sein,kann dem Laien kein Vorwurf gemacht werden.
    Der Laie muss nichts überprüfen sondern darf sich darauf verlassen,dass das E Zeichen echt ist und für den Bestimmungszweck zugelassen.

    Opel Cascada Innovation, 2.0 CDTI 165PS

  • Die meisten Versicherungen folgen der Verbandsempfehlung des GdV den Regress auf 5000 € zu begrenzen. Das gilt aber nur für sogenannte versicherte Schäden. Für nicht versicherte Schäden, dazu zählen alle ...wenn keine Betriebserlaubnis besteht, gilt diese Begrenzung nicht.
    Nach der Logik: argumentiert a fortiori - a minori ad, greift die Begrenzung des Regress nicht.
    Strafrechtlich spielt es grundsätzlich eine Rolle ob der Kunde es hätte erkennen können oder nicht.
    Mir ist auch klar, dass aufgrund der Unabhängigkeit der Rechtssprechung ein konkreter Fall in München ganz anders entschieden werden kann als in Hamburg.
    Ich bin von Hause aus Jurist und habe bis zu meinem Wechsel in den Vertrieb 20 Jahre Großschäden reguliert. Als Schadenregulierer müssen Sie die Regulierung ablehnen, zum Wohl der Versichertengemeinschaft, wenn Sie Kenntnis davon hatten, dass kein Versicherungsschutz bestand. Andernfalls gilt das als Untreue und wäre sogar strafbar.
    Aber die ist ja ein Thread zu Rückleuchten und Facelift und nicht zu juristischen Details.
    Von daher bitte ich alle um Entschuldigung die ich mit meinen längeren Infos zu diesem Aspekt gelangweilt habe.

  • Ich glaube , es lohnt wohl kaum, wegen ein paar Seitenblinkerchen den Versicherungsschutz zu gefährden... Oder ?
    Und das Versicherungen wegen irgendwelcher Nichtigkeiten die Zahlung verweigern bzw. Regressansprüche stellen ist hinlänglich bekannt. Und so ein optischer Gewinn sind die kleinen Blinkerchen ohne Prüfzeichen wohl kaum.


    Gruss Uwe

    2013 - 2016 : Cascada 1.4 Edition mit Sportpaket, Komfortpaket, 19 Zoll usw. <3
    2016 - 2018 : Cascada 1.6 Innovation 20 Zoll und diversen Extras <3
    2018 - 11/2020 : Tiguan 2.0 TSI Highline R-Line DSG 4-Motion

    2020 - 01/2022 : Opel Zafira B 1.8 111 Jahre Edition
    06/2020 - ???? : BMW 4er Cabrio (F33) Luxury Line

    01/2022 - ???? : Tiguan R-Line DSG JOIN