Ist letztlich die Frage, was wir dir noch gutes tun können? Bin da absolut bei Domeniks Vermutung
Ungeachtet dessen, es handelt sich um einen Werkvertrag, bei dem die Leistung und der Erfolg geschuldet sind. Zweimal ist bereits erfolglos versucht worden, nachzubessern und das Problem zu beseitigen. Aufgrund dessen bleibt dir noch der Rücktritt (mit entsprechenden Rechtsfolgen), Minderung des Preises oder aber die Forderung von Schadensersatz (z.B. nach Instandsetzung durch Opel). Ich würde für letzteres plädieren.
Zunächst solltest du jedoch nochmal mit denen Sprechen, denn unter bestimmten Voraussetzungen sind die auch zur Verweigerung der Nachbesserung berechtigt, allerdings unbeschadet deiner (sonstigen) Ansprüche.
Ich drücke die Daumen - berichte uns!
Gruß Marcus