Beiträge von Cascada Mineralweiß

    Wenn ich sowas lese - unglaublich :m0037:
    Garantie (oder Werksgarantie) bedeutet in aller Regel, dass während eines Zeitraumes x die VOLLE Funktionsfähigkeit eines Bauteils oder einer Baugruppe durch den Hersteller (oder auch Montagebetrieb - in diesem Falle Opel) garantiert wird. Tritt also ein Schaden ein, der von dir nicht zu vertreten ist, haftet der Hersteller. Einschränkend muss man sagen, dass die Garantiebedingungen auch eine Rolle spielen können. Die solltest du dringend lesen. Definitiv aber handelt es sich nicht um Gewährleistung bei der nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr eintritt. Opel kann also die Entscheidung nicht auf den Hersteller des Verdecks abwälzen und sich damit rausreden. Es gibt hier keine Zweideutigkeit.


    Ich empfehle dir alles schriftlich zu machen und sich keinesfalls auf eine Kostenübernahme einzulassen. Sollte dir das Fahrzeug nicht wieder gegeben werden, eventuelle Zahlungen nur unter entsprechendem schriftlichen Vorbehalt leisten. De Facto und de Jure ist es sehr unwahrscheinlich, dass du irgendwelche Kosten übernehmen musst. Immer schön dran bleiben und sich nicht unterkriegen lassen :m0006:

    Hallo elrehso - finde ich eine ganz tolle Idee von dir mit dem Treffen :m0006: , aber..


    aus der Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass es sehr schwer ist möglichst viele Leute zu einem Termin an einen "Tisch" zu bekommen. Bitte nicht falsch verstehen, aber wenn du so ein Treffen willst - nimm die Organisation in die Hand. Mach Terminvorschläge, such ein Plätzchen wo man sich anfangs trifft, plane eine Route (zumindest grob), eventuell einen Restaurantbesuch (Reservierung), und vielleicht auch noch ein Ausflugsziel. Und vor allem mach es mit genug Vorlauf und konkret.


    Mit "lasst uns vielleicht mal irgendwann, irgendwo treffen" wird da wahrscheinlich nicht viel bei rumkommen. Viel Freude beim Planen. :m0028:


    Gruß Marcus

    @Johannes: In der Tat kannst du deinen Vertrag, zumidest teilweise, anfechten. Dies geschieht aber auch nicht gegenüber Opel, sondern immer gegenüber dem Händler/Verkäufer, der wiederum Ansprüche gegen einen dritten erwirken kann. Der Verkäufer ist in deinem Falle aufgrund der Sachmängelhaftung (innerhalb des ersten halben Jahres gillt Beweislastumkehr) dazu verpflichtet, Nacherfüllung (die aus Nachbesserung oder Neulieferung bestehen kann) zu leisten. Diese Pflicht ergibt aus §439 BGB. Mit Kulanz hat das also nichts zu tun.


    Allerdings könntest du den Vertrag aufgrund dieses Sachmangels erst dann anfechten, wenn der Verkäufer zweimal erfolglos eine Nachbesserung oder Neulieferung versucht hätte. Die Möglichkeit zur Anfechtung ist somit ein nachrangiges, die der Nacherfüllung dass vorrangige Recht.


    So viel zum Thema Jura - jetzt wünsche ich dir viel Spass mit einem hoffentlich Sach- und Rechtsmängelfreiem Cascada :auto: