Das zum Thema "unverzüglich eintragen" aus dem Gutachten vom TÜV
Zu Erklärung: Das Wort "unverzüglich" und "sofort", wie sie in solchen Gutachten Anwendung finden, werden juristisch betrachtet.
"Sofort" bedeutet dabei jetzt sofort, ohne Aufschub - Auf die Eintragung übertragen: Sie müsste also direkt erfolgen.
"Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes zögern" - wenn also die am Eintragungsprozess Beteiligten alles zu der Eintragung erforderliche getan haben, ohne diesen Prozess schuldhaft zu verzögern, kann dies auch einige Wochen dauern.
Also keine Panik - das ist nichts Unnormales ![]()