Weiß jemand von euch, ob es unter der Verkaufsgarantie fällt?
Ich habe den Cascada Anfang März gekauft,somit Gewährleistung und Garantie (1Jahr GGGarantie).
Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass die Sitzheizung defekt ist und sie mir die Heizmatte schicken und ich es einbauen möchte. Man schickte mir daraufhin einen NoName Artikel aus dem Internet zu, was überhaupt nicht funktionieren kann
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Jetzt möchten der Händler, das ich Ihnen den Cascada bringe und sie wollen den Schaden beheben. Hört sich eigentlich gut an ?
Aber ich habe kein Vertrauen mehr in diese Werkstatt und weiss nicht, wie und was man mir da einbaut.
Das ist dann jetzt mein Fachgebiet. Du hast aufgrund der Gewährleistung im ersten halben Jahr und der vom Gesetzgeber in diesem Zeitraum verordneten Beweislastumkehr, die bedeutet dass der Händler bei auftretenden Mängeln beweisen muss, dass diese nicht auch schon bei Übergabe vorhanden waren, eine Quasi-Garantie.
Die Folge daraus ist, dass dir gegen den Händler ein Nachbesserungsanspruch zusteht. Der Händler hat allerdings auch den Anspruch gegen dich, diese Nachbesserung selbst auszuführen. Ich empfehle daher dringend, diese Arbeiten den Händler machen zu lassen. Theoretisch besteht zwar auch die Möglichkeit einer Ersatzvornahme, allerdings nur dann, wenn der Händler die Reparatur verweigert.
Der Händler muss für die Reparatur die Teile verwenden, welche im Fahrzeug bei Übergabe/Verkauf verbaut waren - also neue Originalteile. Er hat hier keine Wahlfreiheit und kann schon gleich gar nicht mindere Qualität verbauen, um deine Ansprüche zu erfüllen. Daher lass dir die Teile vor dem Einbau am besten zeigen.