Hi,
die Opels wollen das Armaturenbrett ausbauen und auch vorne links was am Fenster prüfen. Dann wird das wieder zusammengebaut
und geprüft. Wenn es das nicht war suchen sie weiter. Das scheint zu dauern falls es nicht gleich zum Erfolg führt. Die Woche
ist für mich OK, ich bleibe ja mobil und bin problemfrei.
Wegen der Reperatur dachte ich das es eine Garantie von einem Jahr gibt, da habe ich mich wohl getäuscht? Also wenn nach 8
Monaten der gleiche Fehler wiederkommt sollte das kein Garantiefall sein?
So, jetzt mal sehen das ich den Termin bekomme. Ich meld mich dann hier zum Rapport 
Sylvie
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Ich wollte uns eigentlich die ausführliche Erklärung ersparen
Zunächst mal ist es so, dass zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden muss. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung gesetzlich normiertes Recht des Verbrauchers ggü dem Verkäufer. Eine Garantie erstreckt sich zumeist, von Bestimmungen/Einschränkungen des Verwenders abgesehen, auf eine komplette Sache, hier ein Auto und gilt unabhängig vom Verschulden für den Verbraucher als Recht, Ansprüche ggü dem Hersteller geltend zu machen.
Dann wiederum hängt es grundsätzlich davon ab, was genau jetzt an deinem Wagen gemacht wird. Werden dort im Rahmen der Aktion alte Teile gegen neue Teile getauscht, ist es möglich, dass die Gewährleistung für diese getauschten Teile neu zu laufen beginnt. Das gilt aber nur dann, wenn der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistungsaktion den Anspruch auf Nacherfüllung anerkannt hat - das wiederum müsstest du beweisen. Mach das mal, wenn du nichts schriftliches hast.
Werden gar keine Teile neu eingebaut würde dir ein Nachweis über so eine Aktion fast unmöglich sein. Von daher gibt es in der Regel keine neu anlaufende Gewährleistung, schlichtweg weil sie nicht beweisbar ist.
Noch ein wichtiger Unterschied der Garantie und Gewährleistung. Die Garantie gilt innerhalb der ihr bestimmten Frist und den vom Geber bestimmten Bedingungen unbeschränkt. Die Gewährleistung setzt im ersten halben Jahr auf eine sogenannte Beweislastumkehr, bei der zugunsten des Verbrauchers davon ausgegangen wird, dass ein reklamierter Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war (das ist dann eine faktische Garantie des Gesetzgebers). In der Zeit danach kann aber jeder Verkäufer Beweis verlangen, dass ein Mangel tatsächlich auf einen Fehler im Produkt zurückzuführen ist und nicht zB auf unsachgemäße Verwendung oder whatever.
Du siehst also - alles nicht so einfach. So, Jura Exkurs Ende
Ich geh jetzt in die Heia