Fahrradträger für den Cascada

  • Eine Betriebserlaubnis erlischt heutzutage nicht mehr so schnell!


    Für den Fahrradträger ist aber eine ABE nötig! Wenn du die nicht hast, dann kann dir die Weiterfahrt untersagt werden ;) Und dann gibts da noch "Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig in Betrieb genommen", die 25 Euro gehn fast immer!
    Sollte dir ein Radfahrer hinten drauf fahren und sich durch deinen Fahrradträger verletzen, dann zahlst du aus eigener Tasche, genauso, wenn der Träger während der Fahrt wegfliegen sollte und Schaden anrichtet.


    Besorg dir unbedingt eine ABE!
    Man kann nicht einfach was ans Auto montieren, ohne dass eine Genehmigung vorliegt!


    War vielleicht eine EG-Typgenehmigung bei dem Fahrradträger dabei?

    Have a nice day!
    Opel Cascada Innovation 1.6 SIDI Automat, Platin Anthrazit, Leder schwarz, Navi 650, OnStar, Sportpaket mit 19" 10-Speichen, Außenspiegel elektr. anklappbar, Komfort-Paket, RFK, Marderschutz
    Opel Cascada Innovation 1.6 SIDI (200PS), Smaragdgrün

  • Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nicht.


    Solche Trägersysteme sind schon lange weit verbreitet und gebräuchlich. Daher kann ich mir nicht vorstellen, daß das irgendeinen Polizisten auch nur annähernd interessiert.
    Auch hätte ich keine Bedenken bezüglich der Sicherheit. Die benutzen Metallbügel zum Einhaken sind aus entsprechend festem Material und Spanngurte dieser Dimension können ohne weiteres eine Tonne und mehr an Zugkraft halten.
    Ich hatte in meiner Prä-Cabrio-Ära an meinem Astra G auch so einen Träger in Gebrauch, allerdings sechsfach abgespannt (zwei zu den Seiten und der letzte ging nach unten an den Abschlepphaken). Angst, daß ich da mal was verliere, hatte ich nie. Man fährt los und spannt nach 50km einmal nach; dann sitzt er auch nach Stunden noch bombenfest.


    Trotzdem würde ich inzwischen davon abraten. Nach einer Urlaubsfahrt hatte ich unschöne hartnäckige stumpfe Stellen im Lack, wo die Polster auflagen. Ich meine mich zu Erinnern, daß man gegen das Sonnenlicht sogar leichte Verbiegungen am Rand, wo die Haken angriffen, sehen konnte, von Spuren am Lack auch hier zu schweigen.
    Wenn ich mir deinen Aufbau hier ansehe hätte ich Bedenken, daß eventuell die meiner Ansicht nach zu mittig aufgelegten Träger zu Dellen im Deckel führen könnten.


    Ich für meinen Teil bin seinerzeit mit dem ATT auf einen Kupplungsträger umgestiegen, weil ein Deckelträgersystem aufgrund des "Dopellschwingdeckels" von vorne herein ausschied.
    Da konnte ich auch die Vorteile erkennen:

    • der Träger ist schneller montiert

    • der Zugang zum Kofferraum ist besser

    • das Dach kann auch bei montiertem Träger geöffnet werden (mein Träger kann auf einer Schiene nach hinten verschoben werden)

    • die Fahrräder stehen deutlich tiefer, was nicht zuletzt auch wieder Sprit spart

    • die Fahrräder stehen stabiler in den Schienen, anstatt relativ "labil" auf dem Träger zu liegen, wo sie aufwändig fixiert werden mussten

    Soweit zumindest der Vergleich zu meinem alten Träger.
    Dummerweise ist eine AHK nicht billig, ein Deckelträgersystem wollte ich aber trotzdem nicht mehr haben.



    Gruß Pat.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nicht.


    Solche Trägersysteme sind schon lange weit verbreitet und gebräuchlich. Daher kann ich mir nicht vorstellen, daß das irgendeinen Polizisten auch nur annähernd interessiert.


    Die Polizei evtl. nicht, das mag so stimmen. Allerdings die Staatsanwaltschaft bei einem Unfall mit Personenschaden sehr wohl!!!


    Da wird dann per Gutachter erstmal untersucht, ob es zum Unfall / zum Schaden / zur schlimme des Schadens gekommen wäre, wenn der Träger nicht montiert gewesen wäre.


    Ob man da eine ABE braucht oder es eine gibt oder hin oder her - das interessiert da dann keinen mehr!


    Ist vom rechtlichen Sachverhalt ähnlich wie es mir mal passiert ist: Ich hab an mein Motorrad einen Auspuff MIT EG-Zulassungsnummer geschraubt. Der war Nagelneu, nicht verändert, alles so wie es sein sollte.


    Gezahlt hab ich trotzdem - die Möhre war einfach zu laut. Egal ob Prüfnummer, ABE oder sonstwas - Du bist als Fahrzeugführer alleine dafür verantwortlich, ob das Zeug was Du fährst Zugelassen bzw. Sicher ist!




    Charlie

    --
    Cascada 2,0 CDTI Automatik, mit allem ausser Standheizung ;)

  • Mit der Polizei bezog ich mich auf den Post von Reinhold.


    Ansonsten hakt dein Vergleich meiner Meinung nach etwas. Mit dem Auspuff hast du das Motorrad baulich verändert, wodurch es lauter geworden ist. Das ist nicht zulässig, weil es nicht mehr den Fahrzeugpapieren entsprach. Das Anbringen eines Fahrradträgers verändert das Fahrzeug aber baulich nicht. Da sollte eine EG-Bescheinigung oder ähnliches mehr als ausreichend sein.
    Und warum die Räder sich vom Auto lösen sollen (der einzige Fall wo meines Erachtens der Träger die Schuldfrage beeinflusst) habe ich immer noch nicht verstanden. Solche Träger sind in Deutschland zu tausenden unterwegs, von einem verlorenen habe ich bisher noch nicht gehört. Auch wissen die Hersteller, was sie tun. Würden ihre Träger öfter mal abspringen müssten sie mit Regressansprüchen rechnen und die Autozeitschriften wären voll davon.
    Bei Vergleichstest werden viele Trägersysteme regelmäßig als schlecht bezeichnet, daß aber ein Träger sich mal beim Test komplett vom Fahrzeug getrennt hätte, wüsste ich nicht.



    Gruß Pat.


  • Ansonsten hakt dein Vergleich meiner Meinung nach etwas. Mit dem Auspuff hast du das Motorrad baulich verändert, wodurch es lauter geworden ist. Das ist nicht zulässig, weil es nicht mehr den Fahrzeugpapieren entsprach. Das Anbringen eines Fahrradträgers verändert das Fahrzeug aber baulich nicht. Da sollte eine EG-Bescheinigung oder ähnliches mehr als ausreichend sein.



    Hm, nicht wirklich, nein.


    Der Auspuff hatte eine EG-Bescheinigung und war für den Betrieb an diesem Motorrad zugelassen.


    Rein Zulassungsrechtlich ist das eine Eintragung im Schein gleich zu setzen.


    Nix anderes wie bei nem Trägersystem. Entweder es hat ABE oder braucht gar keine - beides völlig egal!


    Und trotzdem ist es Schall & Rauch, weil, wie gesagt, Du als Fahrer für den Ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich bist.


    Als Laie kannste Dich natürlich nur auf Bescheinigungen und Papiere verlassen (...die wenigsten von uns dürften KFZ-Gutachter sein...) und trotzdem biste dran, wenns nicht passt!




    Charlie

    --
    Cascada 2,0 CDTI Automatik, mit allem ausser Standheizung ;)

  • Hi Casi-Freunde,


    ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich habe das Gefühl, dass Opel bei der Stärke des Bleches sehr gespart hat. Ob so ein Träger, der bei einem "älteren" Gefährt ohne Probleme gehalten hat auch beim Cascada hält sei in Frage gestellt. In der Höhe wirken immense Kräfte auf den Kofferraumdeckel und die Stoßstange.


    Ich persönlich würde ( bzw. habe ) das Geld für eine abnehmbare Anhängerkupplung investiert und mir von Westfalia Neues Modell 350030600001 Fahrradtr ger (Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.) den Fahhradträger geholt, den kann ich zur Not auch mit einer zusätzlicher Kofferraumbox bestücken.
    Das hält supersicher und ist im Windschatten von meinem geliebten Casi ( schaustDuaufmeinAvatarsiehstDuTräger :) ).


    Aber jedem Tierchen sein Plesierchen.

  • Hallo Freunde,


    schön, dass ich mit diesem Thema auch mal ne flotte Diskussion lostreten konnte. Interessante Meinungen und Hinweise wurden abgegeben, die aber teilweise auf subjektiven Einschätzungen und rechtlichem Halbwissen basierten.
    Dies ist kein Vorwurf! Um mich abzusichern, habe ich sowohl mit TÜV, Dekra und dem Hersteller Kontakt aufgenommen. Das Ergebnis will ich euch nicht vorenthalten.


    Zunächst zum Hersteller: Mein Fahrradträger wird seit ca. drei Jahren nicht mehr hergestellt. Er wurde damals an einer Reihe von Fahrzeugen getestet und somit vom Hersteller freigegeben, so auch an diversen Stufenheckfahrzeugen und
    Cabrios (u. a. Astra G Cabrio). Der Cascada konnte logischerweise damals noch nicht dabei sein. Mit der Liste der freigegebenen Fahrzeuge sichert sich der Hersteller haftungsrechtlich ab und kann hier ein ordnungsgemäßes Funktionieren garantieren. Was aber nicht heißt, dass es an nicht aufgeführten Fahrzeugen nicht auch funktionieren, sprich Halten, kann. Aber der Hersteller kann es natürlich nicht garantieren und die alleinige Verantwortung geht auf den Fahrzeugführer über. Soweit sogut.


    Dann hab ich mir unabhängig voneinander Meinungen von TÜV und Dekra eingeholt. Übereinstimmendes Ergebnis: Mein Fahrradheckträger ist kein bauartgenehmigungspflichtiges Teil, braucht also weder Prüfzeichen noch Betriebserlaubnis noch
    sonstwas. Es ist, genau wie die transportierten Fahrräder auch, Teil der Ladung meines Pkw. Für die Sicherung der Ladung ist gem. § 22 StVO der Fahrzeugführer, also ich, verantwortlich. D. h. die Ladung darf nicht verrutschen, herabfallen etc.
    Die Nutzung eines Heckträgers, auch wenn er nicht auf der Freigabeliste des Herstellers steht, ist insoweit unproblematisch, weil rechtlich nicht vorgeschrieben. Wenn was passieren sollte, er oder die Fahrräder sich vom Fahrzeug lösen sollten, bin ausschließlich ich verantwortlich und dann dürfte die Ladungssicherung fehlerhaft gewesen sein. Von dieser Pflicht ist auch nicht der Nutzer eines AHK-Trägers oder Dachträgers (beim Cabrio eher nicht :D ) befreit. Und ich bin mir sicher, dass im Fall des Verlierens auch von geprüften Fahrzeugen, in den allermeisten Fällen Fehler des verantwortlichen Fahrers vorausgehen und sich der Hersteller immer rauswinden kann. Dem Hersteller einen Fehler in der Konstruktion oder Material nachzuweisen, würde vermutlich schwierig werden. Aber das ist ja in vielen Fällen so.


    Fazit: Ich kann meinen erworbenen Heckträge guten Gewissens benutzen. Mein Vertrauen ins Blech unserer Cascadas ist berechtigt, glaube ich, auch wenn mancher vermutet, dass es dünner geworden sein könnte (damit müsste es aber nicht zwingend auch instabiler sein). Und ich hab Vertrauen in mich selbst, weil ich die Kontruktion für stabil halte (wie schon von jemanden erwähnt, ist dieses System und vergleichbare Systeme anderer Hersteller tausendfach erprobt und bewährt) und mir zudem meiner Verantwortung für meine Fahrräder, aber auch in erster Linie für andere, also hinter mir fahrende Verkehrsteilnehmer, bewusst bin. Insofern, wie bereits erwähnt, würde ich das System nicht nutzen, wenn ich nicht überzeugt davon wäre.


    Zugeben kann ich allerdings gerne, dass es auf den ersten Blick und auch auf den Fotos, zunächst eher "windig" oder "abenteuerlich" aussehen mag. Ich war erst auch skeptisch, nach Anbau am Auto dann aber überzeugt. Vor Polizeikontrollen muss ich mich daher nicht fürchten (vor dem Staatsanwalt muss man immer "Angst" haben, weil der jedem evtl. Haar in der Suppe nachgehen muss, was in diesem Fall aber mindesten einen Unfall mit Verletzten voraussetzt. Was dann dabei rauskommt, steht auf nem anderen Blatt).


    Ich hoffe, dass ich damit alle Skeptikern (zumindest ein paar) unter euch ein wenig beruhigen konnte. Der große Praxistest (meine Urlaubsfahrt) steht ja noch aus, ich werde natürlich zu gegebener Zeit berichten... :thumbup:


    In diesem Sinne


    LG
    Matthias

    Innovation, 1,6 SIDI Automatik, samtrot, Premium-Verdeck Malbec, Leder
    Brandy, Navi 600, DAB+, Sport-Paket mit 19" Doppelflügel-Design,
    Diebstahlwarnanlage, Quickheat, Komfort-, Park u. Go-Paket, :thumbup:
    Bestellt 10.05.13, vorauss. LT 33. KW ;(
    ER IST DA !!!! :thumbup:

  • Danke, werde ich machen!

    Innovation, 1,6 SIDI Automatik, samtrot, Premium-Verdeck Malbec, Leder
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    ER IST DA !!!! :thumbup: