Beiträge von Cascada Mineralweiß

    Mhh, also weißer Qualm hört sich halt nach Kühlwasser und Kopfdichtung an. Aber egal was es ist - wenn du das Auto erst kurze Zeit hast muss es dein Händler sowieso reparieren, ganz unabhängig von einer Garantie.


    Und ja, je nachdem was es ist kann da schon einiges mehr kaputt gehen, sogar bis hin zu einem kapitalen Motorschaden. Aber auch das müsste dann der Händler erledigen :thumbup:

    Hmm - wer im Glashaus sitzt, sollte nicht unbedingt mit Steinen werfen. Und eventuell könnte das Niveau deiner Wortwahl an dieser Stelle auch nicht ganz passend sein.

    OK. Dann werde ich mich noch mal mit meinem KFZ-Spezi über die ATE Ceramic unterhalten.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden ?

    Man kann, wenn man will, sowohl die Vorder- als auch die Hinterachse mit gelochten Bremsscheiben (Zimmermann oder ATE) ausstatten lassen ?

    Es gibt nur Zimmermann als gelochte Variante. ATE gibt es als sogenannte Powerdisc mit einer Endlos-Nut.


    Und wie wir aus deinem geteilten Beitrag alle gelernt haben, machen die Ceramic-Beläge den meisten Sinn mit einer vollen Scheibe :)

    Kleine juristische Exkursion über Garantie und Gewährleistung:


    Gewährleistung ist das, was jeder Händler jedem Endkunden (bei Privatleuten) gewähren muss. Diese kann nicht wirksam ausgeschlossen werden und bezieht sich auf das gesamte Produkt - in diesem Falle das gesamte Fahrzeug inkl. Batterie. Bei Neuware gilt sie für 24 Monate, bei Gebrauchtwaren kann sie auf 12 Monate abgesenkt werden. Entscheidend ist aber die im Gewährleistungsrecht vorgesehene Beweislastumkehr - hiernach gilt bei Neuwaren innerhalb der ersten 12 Monate jeder Sachmangel (Batterie kaputt, Lichtmaschine defekt usw.) als Mangel, der bereits bei Übergabe der Ware bestand. Diese Sachmängel muss der Händler in der Regel beseitigen (auf die Ausnahmen gehe ich jetzt nicht näher ein) - auf seine Kosten. Bei Gebrauchtwaren gilt dies 6 Monate. Nach diesen Zeiträumen ist der Käufer in der Beweispflicht, einen erkannten Mangel als bereits auf den Zeitpunkt der Übergabe zu qualifizieren.


    Exakt an dieser Stelle greift, wenn denn vorhanden, eine Garantie, die ausschließlich über die sogenannte Sachmängelhaftung (Gewährleistung) hinausgeht. Den Umfang bestimmt nur der Garantiegeber.


    Vorangehende Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzten nicht den qualifizierten Rat eines Juristen ^^