Ist das wirklich so? Letztes Jahr war ich am 10.02. zum Service, dieses Jahr am 15.03., gefahren wurde das Auto in der Zeit knapp 21 tkm. Dann kann ich nächste Jahr ja wirklich in die freie Werkstatt fahren...
Also rein juristisch - wenn zwischen den Parteien (also in den Garantiebedingungen) nichts explizit dahingehend vereinbart ist, dass eine bestimmte oder überhaupt eine Überschreitung des Kilometer- oder Zeitintervalls zum Verlust der Garantie führt sehe ich da keinen Verlust. Anders läge es bei einer eklatanten Überschreitung. Im Zweifel würde das Gericht auslegen, ab wann dies der Fall ist Die Kulanz wird man natürlich vergessen können...