Hi,
ich koche das Thema FlexCare noch einmal hoch...
Beim Neuwagenkauf im April 2019 haben wir das FlexCare-Komfort-Paket mit 60 Monaten Laufzeit bei 10.000 km jährlicher Fahrleistung zum Preis von 570 € dazu geordert. Opel bewirbt diese Pakete auf der aktuellen I-netseite mit "Garantieverlängerung im Umfang der Herstellergarantie".
Also sollten wir dann auch die volle Werksgarantie für insgesamt 5 Jahre ab Erstzulassung ohne irgendwelche Leistungsausschlüsse wie z.B. Dachproblematik usw. besitzen. Es sei denn: Im Kleingedruckten-Dschungel sind da irgendwo welche Fallstricke, die ich als Laie aber nicht erkennen kann. Was sagen die Fachleute denn dazu?
LG Mike
Wie üblich kommt es darauf an: In den FlexCare-AGB steht "Die Garantieverlängerunghat den Umfang der Herstellergarantie, wie sie im Garantie- und Serviceheft beschrieben wird, das dem Kundenzusammen mit dem Fahrzeug übergeben wird." Zunächst mal kommt es also darauf an, welcher Umfang im Garantie- und Serviceheft beschrieben wurde. Einschränkend kommt dazu, dass in den FlexCare-AGB weitere Ausschlüsse in den Punkten 10-14 beschrieben sind.
Das Dach ist hier de facto nicht ausgeschlossen. Wie es dazu im Garantie- und Serviceheft heißt, kann ich nicht sagen. Im Großen und Ganzen ist aber anzunehmen, dass Flexcare vom Umfang her der Werksgarantie entspricht. Sich die Bedingungen mal zu geben kann sicherlich nicht schaden ![]()